Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Familienrecht
 
 

Vogt & Reiners Rechtsanwälte

Wolfgang R. Vogt | Rechtsanwalt

Fachanwalt für Erbrecht in Hamburg
 
 
  • RA Wolfgang R. Vogt, Vogt + Reiners Rechtsanwälte Hamburg Wandsbek
    Wolfgang R. Vogt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
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    Unser Anwaltsteam
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    Vogt & Reiners Rechtsanwälte Hamburg
Das Erbrecht stellt - gerade unter erbschaftssteuerlichen Aspekten - hohe Anforderungen an die anwaltliche Kompetenz. Laien sind hier schnell überfordert. Doch lassen Sie sich nicht abschrecken: gemeinsam finden wir eine Lösung.
Seit der Gründung unserer Anwaltskanzlei bildet das Erbrecht einen maßgeblichen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Das Erbrecht ist auch heute noch von hoher Bedeutung.
Die mit Eintritt des Erbfalls verbundenen rechtlichen Beurteilungen und Fragestellungen erfordern kompetenten Beistand durch einen im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwalt. Auf Grund meiner Spezialisierung und meinen Erfahrungen aus vielen Jahrzenten juristischer Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet kann ich Sie umfassend in den Bereichen des Erbrechts vertreten.
 
 

Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, wenn Sie Fragen haben, oder eine Terminvereinbarung wünschen:
Telefon 040 / 68 86 02 22
oder per E-Mail
Telefonisch an Wertagen zwischen 8:30 und 18:00 Uhr erreichbar.

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Wann ist eine erbrechtliche Beratung sinnvoll?

Personen, welche etwas zu vererben haben, können sich nicht früh genug beraten lassen. Viel zu oft wird der Gedanke an den eigenen Tod verdrängt. Wichtige Fragen bleiben ungeklärt; Streitpotential bleibt unbewältigt. Nur wenige Erben können sich glücklich schätzen, von erbrechtlichen Streitigkeiten verschont zu bleiben. Nur durch klare und kompetente Regelungen in Testamenten und Erbverträgen wird Streit vermieden, der schon manche Familienbande zerrissen hat. Und auch der Fiskus sollte von dem Ersparten nicht mehr bekommen als unbedingt erforderlich ist. Denn schließlich ist es nicht er, sondern die Hinterbliebenen, die bedacht werden sollten. 

Aber auch für die Erben ist kompetente und schnelle Beratung erforderlich. Ein Todesfall bringt nicht nur viel Trauer mit sich, sondern es türmen sich auch unzählige Fragen auf und nicht selten werden von Hinterbliebenen haftungsträchtige, schnelle Entscheidungen verlangt, mit denen diese in der Zeit der Trauer oftmals überfordert sind. 

Die Erfahrung zeigt, dass der frühe Kontakt zum Anwalt wichtig ist, um Fehlentscheidungen zu vermeiden.

Warum sollten Sie
zu mir kommen?
Beratung im Mietstreit und im Wohnungseigentumsrecht

Alleine in diesem Jahrzehnt werden Vermögenswerte von ca. zwei Billionen Euro auf die nächste Generation vererbt. Die damit verbundenen rechtlichen Beurteilungen und Fragestellungen, die sowohl vor als auch nach Eintritt des Erbfalls auftreten können, sind komplex und von einem Laien kaum zu bewältigen. Kompetenter Beistand durch einen im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwalt ist daher in der Regel unverzichtbar.

Auf Grund meiner Spezialisierung und meinen Erfahrungen aus vielen Jahrzenten juristischer Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet kann ich Sie umfassend in den Bereichen des Erbrechts vertreten.

Dazu gehören Themen wie Vorsorgevollmacht, Testament, Erbvertrag, Ehegattentestament, gesetzliche Erbfolge, Verfügung von Todes wegen, Unternehmensnachfolge, Testamentsvollstreckung, vorzeitiger Erbausgleich, Erbschaft, Erbengemeinschaft, Schenkung, Erbauseinandersetzung, Erbschein, Vermächtnis, Pflichtteil, Testamentsanfechtung, Erbunwürdigkeit, Erbausschlagung, Erbengemeinschaft, Nachlassverbindlichkeit, Haftung, Erbschaftssteuer.

Bei Fragen aus angrenzenden Rechtsgebieten greife ich auf ein Netzwerk erfahrener Anwälte in der Kanzlei zurück.

Warum sollten Sie zu mir kommen?

Alleine in diesem Jahrzehnt werden Vermögenswerte von ca. zwei Billionen Euro auf die nächste Generation vererbt. Die damit verbundenen rechtlichen Beurteilungen und Fragestellungen, die sowohl vor als auch nach Eintritt des Erbfalls auftreten können, sind komplex und von einem Laien kaum zu bewältigen. Kompetenter Beistand durch einen im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwalt ist daher in der Regel unverzichtbar.

Auf Grund meiner Spezialisierung und meinen Erfahrungen aus vielen Jahrzenten juristischer Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet kann ich Sie umfassend in den Bereichen des Erbrechts vertreten.

Dazu gehören Themen wie Vorsorgevollmacht, Testament, Erbvertrag, Ehegattentestament, gesetzliche Erbfolge, Verfügung von Todes wegen, Unternehmensnachfolge, Testamentsvollstreckung, vorzeitiger Erbausgleich, Erbschaft, Erbengemeinschaft, Schenkung, Erbauseinandersetzung, Erbschein, Vermächtnis, Pflichtteil, Testamentsanfechtung, Erbunwürdigkeit, Erbausschlagung, Erbengemeinschaft, Nachlassverbindlichkeit, Haftung, Erbschaftssteuer.

Bei Fragen aus angrenzenden Rechtsgebieten greife ich auf ein Netzwerk erfahrener Anwälte in der Kanzlei zurück.


Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, wenn Sie Fragen haben, oder eine Terminvereinbarung wünschen: 040 / 68 86 02 22 oder per E-Mail

Meine Leistungen im Überblick
 
Anwalt Erbrecht Testament Erbfolge Hamburg Wandsbek
  • Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
  • Beratung bei der Errichtung oder Auslegung von Testamenten oder Erbverträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft; Erbschein
  • Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft
  • Schenkungen von Todes wegen
  • Vor- und Nacherbe; Ersatzerbe
  • Beschränkung der Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
  • Vermögensübertragungen unter Lebenden durch vorweggenommene Erbfolge
  • Sicherung von Vermögen durch rechtzeitige Übertragung unter Ausnutzung von Freibeträgen und gleichzeitiger Sicherstellung der Übertragenden durch Einräumung von z.B. Nutzungsrechten
  • Sicherung von Rückübertragungen, z.B. im Falle des Scheiterns einer Ehe
  • Beratung bei der Abfassung aller Arten von Testamenten und Erbverträgen, Vermächtnissen und Auflagen an die Erben
  • Anfechtung von Testamenten
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Erbrechten
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Beratung von Erben und Erbengemeinschaften, den wirtschaftlich sinnvollsten Weg zu finden, vermögensschmälernde Auseinandersetzungen zu vermeiden
Meine Schwerpunkte als
Fachanwalt für Erbrecht
Wolfgang R. Vogt

Schwerpunkt meiner anwaltlichen Beratungstätigkeit ist das Erbrecht. Großen Wert lege ich auch auf die Beachtung der Schnittstellen zum Steuer- und Familienrecht. Schon junge Familien sollten Vorsorge treffen, um ihren Nachlass zum Wohle aller Beteiligten zu regeln. Letztwillige Verfügungen sollten nur mit juristischer Hilfe verfasst werden, um die Wirksamkeit Ihres letzten Willens zu garantieren. 

Das "richtige" Testament verschenkt keine Steuerfreibeträge und stellt die Versorgung des Ehepartners im Erbfall sicher. Durch die Wahl eines anderen Güterstandes lassen sich die Pflichtteilansprüche nicht wohlgeratener Abkömmlinge reduzieren und Erbschaftsteuer sparen.

Im Rahmen des Rechtsgebiets Erbrecht übernehme ich unter anderem die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Beratung bei der Errichtung oder Auslegung von Testamenten
  • Beratung bei der Errichtung oder Auslegung von Erbverträgen
  • Regelungsmöglichkeiten bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften
  • Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
  • Auseinandersetzungen der Miterbengemeinschaft
  • Vor- und Nacherbe; Ersatzerbe
  • Beschränkung der Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenvollmacht
 
 
 
 
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Rechtsanwalt Wolfgang R. Vogt - Fachanwalt für Erbrecht
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