Warum sollten Sie
zu mir kommen?

Alleine in diesem Jahrzehnt werden Vermögenswerte von ca. zwei Billionen Euro auf die nächste Generation vererbt. Die damit verbundenen rechtlichen Beurteilungen und Fragestellungen, die sowohl vor als auch nach Eintritt des Erbfalls auftreten können, sind komplex und von einem Laien kaum zu bewältigen. Kompetenter Beistand durch einen im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwalt ist daher in der Regel unverzichtbar.
Auf Grund meiner Spezialisierung und meinen Erfahrungen aus vielen Jahrzenten juristischer Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet kann ich Sie umfassend in den Bereichen des Erbrechts vertreten.
Dazu gehören Themen wie Vorsorgevollmacht, Testament, Erbvertrag, Ehegattentestament, gesetzliche Erbfolge, Verfügung von Todes wegen, Unternehmensnachfolge, Testamentsvollstreckung, vorzeitiger Erbausgleich, Erbschaft, Erbengemeinschaft, Schenkung, Erbauseinandersetzung, Erbschein, Vermächtnis, Pflichtteil, Testamentsanfechtung, Erbunwürdigkeit, Erbausschlagung, Erbengemeinschaft, Nachlassverbindlichkeit, Haftung, Erbschaftssteuer.
Bei Fragen aus angrenzenden Rechtsgebieten greife ich auf ein Netzwerk erfahrener Anwälte in der Kanzlei zurück.